Rechtsanwältin
Claudia Bertram
Schwerpunktmäßig tätig auf dem Gebiet des Pferderechts in ganz Deutschland:
- Beratung in allen Fällen rund ums Pferd
- Pferdekauf/-Verkauf
- Anfertigung von Kauf- oder anderen Verträgen
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen beim Pferdekauf
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Reit-/Weideunfällen und allen Unfällen im Zusammenhang mit Pferden.

Rechtsanwältin
Claudia Bertram
Rechtsanwältin Claudia Bertram ist am 17. Juni 1965 in Oldenburg geboren. Sie hat das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Göttingen und ihre Referendarzeit an verschiedenen Gerichten in Hannover, Celle und Hildesheim absolviert. Im Juni 1997 eröffnete Rechtsanwältin Claudia Bertram eine eigene Kanzlei und ist seitdem als selbständige Anwältin tätig. Rechtsanwältin Claudia Bertram ist hauptsächlich auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig. Schwerpunktmäßig bearbeitet sie Fälle auf dem Gebiet des Pferderechts,
wie z.B. Pferdekauf- oder Haftungsrecht. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Familienrecht mit allen seinen Nebengebieten. Auch Probleme im Verkehrsunfallrecht oder die Durchsetzung allgemeiner Schadensersatzansprüche gehören zum regelmäßigen Betätigungsfeld der Rechtsanwältin Claudia Bertram.
Zugelassen und somit vertretungsberechtigt ist Rechtsanwältin Claudia Bertram an allen Amts- und Landgerichten in der gesamten Bundesrepublik.
Pferderecht
Schwerpunktmäßig ist Rechtsanwältin Claudia Bertram im Bereich des Pferderechts bei allen Rechtsstreitigkeiten, in denen es um Pferde geht, in der gesamten Bundesrepublik tätig. Hierbei geht es häufig um Probleme beim Pferdekauf- bzw. Verkauf oder um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, z.B. bei Reit- oder Weideunfällen. Selbstverständlich gehört auch der Entwurf entsprechender Verträge in diesen Bereich.
Referenzen
Aufgrund der mittlerweile mehr als 30-jährigen reitsportlichen Tätigkeit konnte Rechtsanwältin Claudia Bertram in allen Bereichen, die mit Pferden zu tun haben, reichlich Erfahrung sammeln. Auch heute noch reitet sie täglich und bildet regelmäßig auch junge Pferde aus.
Am Wochenende ist Rechtsanwältin Claudia Bertram häufig auf Turnieren entweder als Richterin oder aktive Reiterin unterwegs und hat mittlerweile Turniererfolge bis zur Kl. S errungen.
Als Mitglied des Hannoveraner Verbandes ist sie seit einigen Jahren außerdem als aktive Züchterin mit allen damit verbundenen Gebieten befasst.
Selbstverständlich ist Rechtsanwältin Claudia Bertram aber auch in allen anderen Rechtsfragen mit Pferden jeglicher Art aus allen Sparten des Reitsports aufgrund ihres jahrzehntelangen Umganges mit Pferden tätig.
Als regelmäßige Teilnehmerin der jährlich stattfindenden Fortbildungen zum Thema Pferderecht anläßlich des Deutschen Pferderechtstages sowie des Göttinger Pferderechtsforums und außerdem Mitglied der EUDequi, der Fachvereinigung für Pferderecht, betreut Rechtsanwältin Claudia Bertram aufgrund ihrer Qualifikation Mandanten in der gesamten Bundesrepublik.
Kauf- und Vertragsrecht
Nach der Einführung des neuen Kaufrechts gibt es häufig Probleme, denen man im Vorfeld durch entsprechende Verträge vorbeugend begegnen kann.
Dies sind im einzelnen:
- Kaufverträge zwischen Unternehmern und Privaten oder zwischen Privatpersonen untereinander Miet-, Pacht- oder Pensionsverträge usw.
- Bereiterverträge oder Verträge zwischen Reitbeteiligungen
- Deck- oder Besamungsverträge
Da es bei der Gestaltung und Durchführung der Verträge häufig zu Problemen kommt, empfiehlt sich hier eine anwaltliche Beratung auch schon vor Abschluß der entsprechenden Verträge.
Schadensersatz
Häufig gibt es Probleme bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Umgang mit Pferden.
Erfahrungsgemäß treten hierbei in folgenden Bereichen Probleme auf:
- Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche
- bei der Rückabwicklung von Pferdekaufverträgen
- aus Reit- oder Weideunfällen aller Art
- aus Verkehrsunfällen, an denen Pferde beteiligt sind.
HAFTUNG
Weitere Probleme ergeben sich häufig im Bereich des Tierarzthaftungrechts bei der Durchführung von
An- bzw. Verkaufs-untersuchungen von Pferden von Pferden.
Auch der Bereich der Tierhalter- oder Tierhüterhaftung bietet häufig Anlaß zu Rechtsstreitigkeiten.
Dasselbe gilt für eine eventuelle Haftung des Reitlehrers bei Reitunfällen sowie außerdem eine Haftung des Stallinhabers, wenn sich z.B. ein Pferd innerhalb des Stalles verletzt oder aber ausbricht und weiteren Schaden anrichtet.
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